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Auf einen Klick

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09.01.2012 Zuständigkeitsabklärung: .pdf

29.12.2012 Neue Checkliste ab März 2012 für die Einreichung einer Studie: .doc .pdf

06.12.2011 Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG), und BAG Seite dazu

09.11.2011 Sitzungsdaten KEK-Bern für 2012. .ics

21.09.2011 Tätigkeitsbericht KEK Bern 2010

20.09.2011 Neue Versionen der Anmeldedokumente Insel:

07.09.2011 Schwangerschaft und Magnetresonanz-Untersuchungen in wissenschaftlichen Studien (Beratung durch Prof.Dr.med.et Dr.sc.nat.ETH C.Boesch und PD Dr.med.A.Kuhn): .pdf

02.05.2011 Neue Versionen Dokumente für Gesuchsteller/innen aus dem Inselspital:

06.04.2011neue Version der Vorlage für den Prüfer-Sponsor Vertrag (Unitectra): .doc

22.03.2011 Neue Version der Richtlinien für Inserate zur Rekrutierung von Versuchspersonen: .pdf , .doc

10.03.2011 Safety Reporting Prozedere: .doc  .pdf
Präsentation dazu von Dr. sc. nat. Dorothy Pfiffner: .pdf

12.11.2010 Neue Version: Checkliste für klinische Versuche mit Medizinprodukten: .doc  .pdf

09.11.2010 Checkliste für klinische Versuche mit Medizinprodukten: .doc  .pdf

29.10.2010 neue Angaben für Zahlungen an die KEK aus dem Ausland

20.10.2010 Tätigkeitsbericht der kantonalen Forschungs-Ethikkommission KEK 2009 mit Ausblick auf 2010

08.10.2010 Swissmedic über Datenerhebungsblätter (CRF): .pdf

23.08.2010 Neue Version des Anmeldeformulars Insel (Studienkosten): .doc  .pdf

Ab März 2012: Einfachere Einreichung von Gesuchen an die KEK

Die KEK verlangt ab März 2012 die Gesuchsunterlagen gemäss Checkliste nur noch in einfacher Ausführung in Papierform und einmal auf CD. Damit erleichtert sie den Gesuchstellern die Einreichung.

Die KEK-Bern im Internet

Auf dieser Webseite können Sie sich über die Arbeit und den Aufgabenbereich der KEK-Bern informieren. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Forscherinnen und Forscher, die ein Gesuch einreichen möchten / eingereicht haben: Sie können alle wichtigen Formulare und Richtlinien entweder direkt von unserer Seite herunterladen oder Sie finden einen entsprechenden Link zu Dateien, die auf einem Server einer anderen Institution liegen (Swissmedic, BAG, etc.). Bei Fragen oder Unklarheiten schreiben Sie uns bitte eine eMail oder rufen Sie uns an. Die dazu nötigen Kontaktinformationen finden Sie hier.

Benutzen Sie bitte unseren Feed, wenn Sie über Änderungen auf unserer Seite auf dem Laufenden bleiben möchten.

Kurze Erläuterung und Links zum Thema Feeds.

Referate vom Symposium der Kantonalen Ethikkommission Bern

Laden Sie hier die Präsentationen zu einigen Referaten herunter, die am Symposium der Kantonalen Ethikkommission Bern anlässlich des 10-jährigen Jubiläums am 21. Oktober 2010 gehalten wurden.

Tätigkeitsbericht der kantonalen Forschungs-Ethikkommission KEK 2010

Lesen Sie den neuesten Tätigkeitsbericht der kantonalen Forschungs-Ethikkommission KEK 2010 mit Ausblick auf die Tätigkeit im Jahr 2011.

MULTIZENTRISCHE KLINISCHE FORSCHUNG UND FÖDERALISMUS:

(Auszug aus einem Text von Prof. Dr. Niklaus Tüller, Präsident der KEK-Bern. ganzer Text)

Staatliche Ethikkommissionen
Klinische Versuche mit und am Menschen bedürfen in jedem einzelnen Fall der Legitimierung durch den Staat.

Im therapeutischen Bereich haben die medizinischen Fachpersonen und jeder einzelne Patient dieselben Interessen und Ziele: Unter Wahrung der medizinischen Sorgfaltspflicht und durch die Anwendung von bekannten Verfahren wird für Wohl und Gesundheit des Patienten gesorgt.

In der klinischen Forschung hingegen geht der Prüfer/die Prüferin von einer Hypothese aus. Der medizinische Erfolg und das Wohl des Patienten sind oft nicht sicher. Auch wenn Chancen für eine Verbesserung der Lage der Patienten durch eine Studienteilnahme bestehen, darf erst nach Bestätigung der Hypothese von einer sicheren therapeutischen Anwendung gesprochen werden. Durch Anwendung von noch Unerprobtem grenzt sich eine Studie grundsätzlich von einer therapeutischen Behandlung ab 1).

Deshalb hat der Staat den kantonalen Ethikkommissionen Entscheidungskompetenz, eine spezielle, hoheitliche Kontrollfunktion im öffentlichen Interesse übertragen:

Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) definiert, in welchem Rahmen die klinischen Versuche mit Heilmitteln in der Schweiz durchgeführt werden dürfen2).

In der Schweiz arbeiten gegenwärtig noch 12 (+1: CE: Fr, Ju, Ne, die aber nicht in der AGEK mitarbeitet) von den Kantonen gemäss HMG ernannte kantonale Ethikkommissionen. Mit den Subkommissionen in Genf, Waadt und Zürich sind es 34. (siehe www.swissethics.ch). Eine Verminderung der Anzahl Kommissionen ist weiterhin anzustreben.

(Fortsetzung)

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