Kantonale Ethikkommission Bern
04.04.2013
Informationsveranstaltung zum Humanforschungsgesetz, Montag, 6. Mai 2013
Flyer mit Programm
14.02.2012 neue Version des Leitfadens zum Genehmigen und Monitorisieren von Forschungsprojekten aus den Bereichen Pflege, Hebammenwesen, Medizintherapie und -technik im Inselspital
12.11.2012 Neue Version der Checkliste für die Einreichung einer Studie: .doc .pdf
10.10.2012 Neue Version der Zuständigkeitsabklärung
08.10.2012 Sitzungstermine 2013
als .ics Datei zum Import in Outlook/iCal etc.: KEK-Sitzungsdaten 2013
27.09.2012 neue Versionen von Dokumenten für Gesuchsteller aus der Insel:
06.09.2012 Neue Version: Leitfaden zum Genehmigen und Monitorisieren von Forschungsprojekten aus den Bereichen Pflege, Hebammenwesen, Medizintherapie und -technik im Inselspital
20.05.2012 Erfordernis für den Qualifikationsnachweis: .pdf
09.05.2012 Neue StudienteilnehmerInnen-Informationsvorlagen (Patienten/Probanden-Information): deutsch, français, italiano, english
25.04.2012 Wichtige Dokumente zum Thema "Wissenschaftliche Integrität"
19.03.2012 Neue Versionen Dokumente/Reglemente Biobank Inselspital:
Reglement
Information (.doc) .pdf
Einwilligungserklärung (.doc) .pdf
21.02.2012 Forschungsvorhaben im Ausland, an welchen ein Prüfer aus dem Kt. Bern beteiligt ist:
Was die KEK prüft: .pdf
Stellungnahme (Artikel): .pdf
Eine Veranstaltung der KEK Bern am 11. Juni 2013 im Langhans Auditorium am Institut für Pathologie der Universität Bern. Bitte entnehmen Sie nähere Details dem Flyer.
Das neue Humanforschungsgesetz - Implikationen und Herausforderungen Teil I, Montag, 6. Mai 2013.
Flyer mit Programm
Die KEK verlangt ab März 2012 die Gesuchsunterlagen gemäss Checkliste nur noch in einfacher Ausführung in Papierform und einmal auf CD. Damit erleichtert sie den Gesuchstellern die Einreichung.
Auf dieser Webseite können Sie sich über die Arbeit und den Aufgabenbereich der KEK-Bern informieren. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Forscherinnen und Forscher, die ein Gesuch einreichen möchten / eingereicht haben: Sie können alle wichtigen Formulare und Richtlinien entweder direkt von unserer Seite herunterladen oder Sie finden einen entsprechenden Link zu Dateien, die auf einem Server einer anderen Institution liegen (Swissmedic, BAG, etc.). Bei Fragen oder Unklarheiten schreiben Sie uns bitte eine eMail oder rufen Sie uns an. Die dazu nötigen Kontaktinformationen finden Sie hier.
Benutzen Sie bitte unseren Feed, wenn Sie über Änderungen
auf unserer Seite auf dem Laufenden bleiben möchten.
Kurze Erläuterung und Links zum Thema Feeds.
Laden Sie hier die Präsentationen zu einigen Referaten herunter, die am Symposium der Kantonalen Ethikkommission Bern anlässlich des 10-jährigen Jubiläums am 21. Oktober 2010 gehalten wurden.
Lesen Sie den neuesten Tätigkeitsbericht der kantonalen Forschungs-Ethikkommission KEK 2010 mit Ausblick auf die Tätigkeit im Jahr 2011.
(Auszug aus einem Text von Prof. Dr. Niklaus Tüller, Präsident der KEK-Bern. ganzer Text)
Staatliche Ethikkommissionen
Klinische Versuche mit und am Menschen
bedürfen in jedem einzelnen Fall der Legitimierung durch den Staat.
Im therapeutischen Bereich haben die medizinischen Fachpersonen und jeder einzelne Patient dieselben Interessen und Ziele: Unter Wahrung der medizinischen Sorgfaltspflicht und durch die Anwendung von bekannten Verfahren wird für Wohl und Gesundheit des Patienten gesorgt.
In der klinischen Forschung hingegen geht der Prüfer/die Prüferin von einer Hypothese aus. Der medizinische Erfolg und das Wohl des Patienten sind oft nicht sicher. Auch wenn Chancen für eine Verbesserung der Lage der Patienten durch eine Studienteilnahme bestehen, darf erst nach Bestätigung der Hypothese von einer sicheren therapeutischen Anwendung gesprochen werden. Durch Anwendung von noch Unerprobtem grenzt sich eine Studie grundsätzlich von einer therapeutischen Behandlung ab 1).
Deshalb hat der Staat den kantonalen Ethikkommissionen Entscheidungskompetenz, eine spezielle, hoheitliche Kontrollfunktion im öffentlichen Interesse übertragen:
Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) definiert, in welchem Rahmen die klinischen Versuche mit Heilmitteln in der Schweiz durchgeführt werden dürfen2).
In der Schweiz arbeiten gegenwärtig noch 12 (+1: CE: Fr, Ju, Ne, die aber nicht in der AGEK mitarbeitet) von den Kantonen gemäss HMG ernannte kantonale Ethikkommissionen. Mit den Subkommissionen in Genf, Waadt und Zürich sind es 34. (siehe www.swissethics.ch). Eine Verminderung der Anzahl Kommissionen ist weiterhin anzustreben.
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